09.07.2014 - 10 Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen nach §...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bei weiteren Anträgen ist die gewünschte Abweichung konkret darzustellen und zu vermaßen. Grundsätzlich ist ein Parzellierungsplan beizufügen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung beschließt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben Errichtung eines Ferienhauses mit 1 Wohnung im Bereich des B-Plan Nr. 7, Parzelle 23, der Gemeinde Zierow unter dem AZ 41601-14-08 dem Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Überschreitung der Traufhöhe (Unterbrechung für die geplante Giebelgaube) stattzugeben.

 

Der gemeindliche Einvernehmen nach § 145 BauGB sowie nach § 173 BauGB entfällt, da das Vorhaben weder in einem Sanierungsgebiet noch in einem Erhaltungsgebiet liegt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:                           

7

Zustimmung:             

3

Ablehnung:

0

Enthaltung:

4

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Beschlussfassung ist dem LK mitgeteilt worden.

 

 

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