08.05.2014 - 12 Sonstiges
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Bauausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Do, 08.05.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
- Aufsteller im Stadtgebiet
Herr Maerz hinterfragt den Stand der Bearbeitung für die Aussteller durch den Bauhof. Hierzu erfolgt eine direkte Terminabsprache mit Herrn Peter Maerz, Amt und Bauhof zu kurzfristigen Realisierung.
- Wanderweg zum Klützer Bach
Frau Domres informiert über die Grobplanung und die Grobkostenschätzung zur geplanten Realisierung des Wanderweges vom Amtsparkplatz zum Auslauf Klützer Bach. Diese Maßnahme soll über den Sanierungsträger EGS in 2014 ausgeführt werden. Eine technische Planung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
- Erörterung zum Haushalt / Prioritätenliste der Baumaßnahmen
Frau Domres macht Ausführungen zu den Planansätzen der geplanten Baumaßnahmen für 2014 und 2015 gemäß der bereits im Ausschuss beratenden Prioritätenliste und informiert, dass die investiven Übertragungsreste aus 2013 für noch nicht begonnene Maßnahmen gestrichen werden, da eine Realisierung in 2014 nicht ansteht. Bei einer in Aussichtstellung für den Erhalt von Fördermitteln werden diese Projekte wieder neu in den Haushalt eingestellt.
Es wird die Aufnahme eines Kostenansatzes in den Haushalt 2014 es für die Deckschicht der Neuen Straße in Arpshagen empfohlen, da die Straße bereits erste Schadstellen aufweist.
Es wird um eine Aufstellung aller Maßnahmen der Stadt Klütz mit Angaben zu Kosten und Antragstellung für Fördermittel (wann, welche,..) bis zur Stadtvertretung durch Frau Dietrich gebeten.
- Information durch den Bürgermeister über Übergabe von Fördermitteln
Der Bürgermeister informiert die feierliche Übergabe von Fördermittelbescheiden im Bereich der Stadt Klütz.
- Marktgestaltung
Herr Griese gibt den Hinweis, den Klützer Markt mittelfristig anspruchsvoller zu gestalten bzw. umzubauen.
- Erweiterung des Sanierungsgebietes
Frau Palm hinterfragt, ob für den Fall einer Erweiterung des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes entsprechende Beschlüsse vorliegen. Ggfs. sind diese für die Stadtvertretung vorzubereiten.