08.05.2014 - 5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31.2 der Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Gremium:
- Bauausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Do, 08.05.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Frau Domres resümiert den Sachverhalt und macht Ausführungen zur Mitteilung des Landesamtes für Straßenbau, Herrn Rathert, gemäß der den Unterlagen beigefügten Mail.
Herr Maerz konstatiert, dass der Bau eines Kreisverkehrs nur mit finanzieller Unterstützung des Straßenbaulastträgers oder durch Fördermittel von der Stadt realisiert werden kann.
Frau Domres erklärt, dass zur Verkehrsanbindung nunmehr wiederholt Gespräche mit dem Straßenbauamt Schwerin (Herr Hubert, Herr Bremer) geführt werden müssen. Darüber hinaus werden bei sich bietender Gelegenheit Gespräche in den Ministerien des Landes MV gesucht.
Ausschussmitglieder treffen folgende Festlegung und empfehlen der Stadtvertretung:
Als Grundlage der weiteren Gesprächsführung zum Thema Verkehrsanbindung von der Landesstraße zum Schloß Bothmer, Parkplatz und Anbindung des Bereiches B-Plan Nr. 31 der Stadt Klütz wird der Grundsatzbeschluss gefasst, dass an dem städtebaulichen Konzept zur Verkehrsanbindung gemäß dem Vorentwurf zum B-Plan Nr. 31.2 festgehalten wird.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja;
Herr Mahnel macht Ausführungen zum Vorentwurf.
Es werden Ausführungen und Festlegungen zum Teil B, Textliche Festsetzungen gemacht:
- Der BA empfiehlt einen Variantenvergleich hinsichtlich Lärmschutzwand bzw. Lärmschutzwall
- WA4 bekommt die Festsetzungen WA2
- Grundstücksmindestgrößen von 600 m² sind geprüft
- Höhenbezugspunkte werden im 2. Beteiligungsverfahren näher definiert, da Höhenlage der Straße auch unklar
- Pkt. 2.1/2.9 bituminöse Dächer nur im nichtsichtbaren Bereich (ohne Außenwirkung)
- Dachüberstände 0,50 m allseitig
- Dacheindeckung: einfache engobierte Dacheindeckung zulassen
- Pkt. 3.1 Farbe creme deutlicher definieren
- Verblendmauermerk auch gelb/lehmfarbig zulassen
- Pkt. 3.2 = Pkt. 3.1
- Pkt. 3.3 Anteil Akzentuierung gemäß B-Plan 29
Diese Änderungen sind in den Vorentwurf zu übernehmen. Die Beratung erfolgt im kommenden BA nach den Gesprächen zur Verkehrsführung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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