25.03.2014 - 13 Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen nach §...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zur Vorstellung der Projektplanung des geplanten Neubaus eines Nebengebäudes begrüßt die Ausschussvorsitzende den Grundstückseigentümer, Herrn Stockerl, sowie den Planer, Herrn Müller.

Herr Müller geht auf den Umbau und die Neuordnung der baulichen Anlagen auf dem gesamten Grundstück ein. Der Carport wurde bereits gebaut. Der Neubau der Nebengebäude ist in Verbindung mit dem Abriss anderer Nebenanlage auf dem Grundstück zu sehen. Im rückwärtigen Bereich ist es zukünftig und nur mittels Bauleitplanung - wie in 2010 vorgestellt-  geplant, Ferienhäuser mit der entsprechenden Zufahrtsregelung zu realisieren.

 

Es wird der Hinweis gegeben, dass die Gemeinde sich bereits im Rahmen der Bauleitplanung zum B-Plan Nr. 18 mit diesem Ortsbereich planerisch beschäftigt hat. Deshalb sollten hierzu nochmal die Gespräche mit den Grundstückseigentümern geführt werden.

 

Die Verwaltung wird aufgefordert eine entsprechende Nachfrage an die Grundstückseigentümer zu stellen und im Ausschuss vorzustellen.

 

Die Ausschussvorsitzende lässt über dem Beschlussvorschlag abstimmen:

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Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Errichtung eines Nebengebäudes unter AZ 33169-13-08 vom 25.02.2014 herzustellen.

Der Abriss der vorhandenen Nebenanlagen ist Bedingung für die Erteilung einer Baugenehmigung für dieses Nebengebäude.

Die Ersuchen nach § 145 BauGB und nach § 173 BauGB entfallen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

8

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Beschlussmitteilung an den LK fristgerecht erfolgt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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