24.02.2014 - 7 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kruse betritt den Sitzungssaal um 19:40 Uhr und nimmt nun an der Stadtvertretung teil, somit sind 13 von 14 Stadtvertretern anwesend.

 

Herrn Mahnel wird das Wort erteilt. Er erläutert noch einmal den Sachverhalt und geht dabei vor allem auf die Niederschlagsentwässerung und den Kostenvergleich je nach Quadratmeter verkauf barer Baufläche ein. Es wurden die Möglichkeiten der Niederschlagswasserrückhaltung untersucht. Laut Bauausschuss ist ein Regenwasserbecken vorgesehen, unter der Berücksichtigung einer flachen Böschung und keinen Zaun.

Ein Kostenvergleich hat ergeben, dass eine unterirdische Niederschlagswasserbeseitigung nicht wirtschaftlich wäre und ein Regenrückhaltebecken besser wäre.


Es erfolgt eine rege Diskussion der Stadtvertreter.

Frau Palm fragt an, was teurer wäre eine flache Böschung oder eine steile Böschung mit Zaun zu wählen und ob eine zusätzliche Baufläche noch möglich wäre. Es wird geantwortet, dann eine steile Böschung mit Zaun günstiger ist, und so noch eine Baufläche entsteht.

Frau Schultz gibt dazu noch Erläuterungen. Herr Fischer bemerkt, dass eine flache Böschung Nachteile in Hinsicht auf bebaubare Fläche nach sich zieht.

Frau Palm stellt den Antrag, eine steile Böschung mit Zaun zu wählen.

 

Es kommt zur Abstimmung über die Beschlussvorlage unter Berücksichtigung der Schallschutzanlage und der maximalen Nutzung als Wohnbaugebiet. Die Regenrückhaltung erfolgt über ein Regenrückhaltebecken mit steiler Böschung, um maximale Grundstücksgrößen erreichen zu können.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hebt den Beschluss zur Billigung der Vorentwürfe der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) sowie der Begründung vom 15.07.2013 über die Vorentwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 (Vorlage: SV Klütz/13/7477) auf. Es handelt sich dabei insbesondere um die Punkte 4 und 5 des Beschlusses.

 

  1. Die Vorentwürfe der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) sowie der Begründung werden für das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt.

 

  1. Mit den Vorentwürfen der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) sowie der Begründung sind die maßgeblichen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Planungsziele zu unterrichten.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:.14

davon anwesend:.13

Zustimmung:.12

Ablehnung:.0

Enthaltung:.1

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Beschluss am 19.03.2014 und am 31.03.2014 an das zuständige Planungsbüro weitergeleitet.

 

 

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