03.02.2014 - 8 Beschluss über die Umschuldung des Darlehen für...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Finanzausschuss diskutiert umfangreich den Sachverhalt. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile der vorgestellten Varianten und unter Berücksichtigung der Risiken einigt er sich auf den Vorschlag, den bestehenden Kreditvertrag zum nächstmöglichen Termin zu kündigen und einen neuen Kreditvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren - bei Einräumung einer Sondertilgungsmöglichkeit – abzuschließen (aktuell: DKB Schwerin, 1,19 % p.a.). Die sich in Insolvenz befindliche Grundstücksgesellschaft Stadt Klütz GmbH wird aus dem Kreditvertrag entlassen. Durch den künftig geringeren Zinssatz steigt die Tilgungsrate und der Finanzausschuss sieht hierin einen überwiegenden Vorteil gegenüber dem Festhalten am bestehenden Kreditvertrag (Tilgungsanteil zu gering, Abschluss des Insolvenzverfahrens und Höhe der Masseausschüttung zu ungewiss). Beim Innenministerium des Landes ist ein Antrag auf Tilgung der Altschulden zu stellen.

Beschluss:Der Finanzausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt das Darlehen vom 06.01.2014 bei der Deutschen Kreditbank AG Niederlassung Schwerin nicht umzuschulden zum nächstmöglichen Termin zu kündigen und einen neuen Kreditvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren - bei Einräumung einer Sondertilgungsmöglichkeit – abzuschließen. Die sich in Insolvenz befindliche Grundstücksgesellschaft Stadt Klütz GmbH wird aus dem Kreditvertrag entlassen. Beim Innenministerium des Landes ist ein Antrag auf Erlass der Altschulden zu stellen.

 

Herr Nevermann lässt über die Änderung abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:.7

davon anwesend:.5

Zustimmung:.5

Ablehnung:.0

Enthaltung:.0

Befangenheit:.0

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt das Darlehen vom 06.01.2014 bei der Deutschen Kreditbank AG Niederlassung Schwerin zum nächstmöglichen Termin zu kündigen und einen neuen Kreditvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren - bei Einräumung einer Sondertilgungsmöglichkeit – abzuschließen. Die sich in Insolvenz befindliche Grundstücksgesellschaft Stadt Klütz GmbH wird aus dem Kreditvertrag entlassen. Beim Innenministerium des Landes ist ein Antrag auf Erlass der Altschulden zu stellen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:.7

davon anwesend:.5

Zustimmung:.5

Ablehnung:.0

Enthaltung:.0

Befangenheit:.0

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Verlauf der Sachbearbeitung:

Eine aktuelle Sachverhaltsdastellung erfolgte vom 20. Februar 2014 in Vorbereitung der Dringlichkeitssitzung des Hauptausschusses der Stadt Klütz am 20. Februar 2014.

 

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