30.01.2014 - 7 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Domres macht Ausführungen zum Antrag auf Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 21.1 Ortslage Wohlenberg. Die begehrte Änderung ist ausschließlich eine Erweiterung eines Baufensters um ca. 15 m² zur Schaffung der Planungsrechtlichen Voraussetzungen über die Zulässigkeit eines Verbindungsbaues zweier bestehender Gebäude in der Planzeichnung.

 

Es wird die einstimmige Festlegung getroffen, die weiteren Beratungen über den Antrag sowie über den Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses direkt der Stadtvertretung zu empfehlen. Für die begehrte Bauleitplanung ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erforderlich, dieser wird vor einem Abwägungsbeschluss direkt der Stadtvertretung zugearbeitet.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt dem Antrag auf Erlass der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 Teilbereich Ortslage Wohlenberg 1. Teil Südöstlicher Teil Ferienanlage der Stadt Klütz gemäß beigefügtem Antrag auf Kosten des Antragstellers stattzugeben.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:.11

davon anwesend:.9

Zustimmung:.9

Ablehnung:.0

Enthaltung:.0

Befangenheit:.0

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag in SV am 19.05.2014

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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