30.01.2014 - 6 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel macht Ausführungen zum Vorentwurf der 8. Änderung des FNP der Stadt Klütz. Der artschutzrechtliche Fachbeitrag kam zu dem Ergebnis, dass für das Vorhaben keine artenschutzrechtlich begründeten Vorsorgemaßnahmen erforderlich sind. Die Planungen des Managementplanes liegen seit 2013 vor. Die Datengrundlage wird jedoch nicht bereitgestellt.

 

Herr Zimmer hinterfragt, ob sich diese Planungen / Investitionen der Stadt Klütz rechnen. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erfolgt. Er kritisiert den Zeitrahmen und die fehlende wirtschaftliche Betrachtung für diese Planungen an der Wohlenberger Wiek, die bisher seitens der Behörden nicht beanstandet wurden.

 

Der Bürgermeister resümiert den Grundgedanken der Planungen resultierend aus den Festlegungen des WTU-Ausschusses und der Stadtvertretung der Stadt Klütz. Festlegung war, die 3 Standorte mit qualitativ ansprechenden Strandversorgungseinrichtungen vorzusehen, die Strandübergänge zu ordnen und damit die Aufenthaltsqualität des Strandes an der Wohlenberger Wiek anzuheben. Mit den jetzt vorliegenden Untersuchungen kann eine Kostenberechnung der zu erwartenden Planungskosten erfolgen. Erst mit einem entsprechenden Planungsstand bzw. Baureife können Fördermittel eingeworben werden. Erst dann kann ein Kostenabgleich erfolgen. Diese dann möglichen Investitionen sind durch die Stadtvertretung zu beschließen.

 

Ob eine Entsiegelung der jetzigen Parkflächen tatsächlich vorgenommen werden muss wird diskutiert.

 

Abstimmungen zum Strandnutzungskonzept erfolgen im Beteiligungsverfahren zum Vorentwurf.

 

Unter Berücksichtigung der Kostenaufstellung und Flächenbilanzen wird der Beschlussvorschlag der Stadtvertretung direkt empfohlen. Es erfolgt keine weitere Beratung über den Vorentwurf des FNP im Bauausschuss.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Ausführungen des 1. Entwurfs des vorliegenden Artenschutzberichtes werden zur Kenntnis genommen und für die weitere Bearbeitung zugrunde gelegt.
  2. Die Daten des Managementplanes bzw. der Bearbeitung des Managementplanes sind für die Vorbereitung des Konzeptes einzuholen und als Grundlage für den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes für die Strandbereiche zu nutzen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:.11

davon anwesend:.9

Zustimmung:.8

Ablehnung:.0

Enthaltung:.1

Befangenheit:.0

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Anlagen zur Vorlage

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