28.01.2014 - 7 B-Plan Nr 21 "Birkenweg - Butrscherweg" in Hohe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 28.01.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:10
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Herr Hufmann vom Stadt- und Regionalplanungsbüro Wismar macht Ausführungen zu den eingegangen Stellungnahmen des B-Plan Nr. 21 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 23.09.2013 - 25.10.2013. Der Entwurf hat in dieser Zeit ausgelegen.
Es sind 3 grundsätzliche Fragen, die in Vorbereitung eines Abwägungs- und Satzungsbeschlusses von der Gemeinde bzw. hier vom Ausschuss beantwortet werden müssen:
1.)Es besteht die Anfrage der evangelischen Kirche, ob die 2 angrenzenden Flächen der Kirche mit in dieses Bauleitplanverfahren aufgenommen werden könnten. Dadurch würden 4 Bauplätze bei derzeitig 8 Standorten zusätzlich geschaffen werden können. Es wird folgende Abstimmung darüber getroffen:
Die Ausschussmitglieder treffen ein Abstimmungsergebnis über die Hinzunahme der evangelischen Kirchenflächen.
Abstimmungsergebnis:
4 Ja- Stimmen
2 Enthaltungen
2.) Der Butscherweg ist derzeitig im Privateigentum und dient jedoch der Erschließung jetziger Wohnbebauung und der zukünftig geplanten Wohnbebauung. Der Eigentümer hat erklärt, den Weg der Gemeinde kostenfrei im jetzigen Zustand zu übergeben. Es wird darüber diskutiert, eine ortsübliche Instandsetzung auf Kosten des Vorhabenträgers und danach die Übernahme an die Gemeinde zu bestätigen. Am Butscherweg liegt ein gewisses Interesse als Ortsdurchgehung– und -fahrung. Der Ausbau bzw. die ortsübliche Instandsetzung sind in einer Extravereinbarung vorab mit den Eigentümern abzustimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3.) Die Regenwasserentsorgung
Ein Bodengutachten führt zum Ergebnis, dass keine Versickerung des anfallenden Regenwassers/Oberflächenwassers möglich ist. Es ist eine Regenwasserleitung im Gemeindeeigentum im Birkenweg vorhanden. An diese kann unter Umständen eine Regenwassereinleitung vorgenommen werden oder eine andere technische Lösungen ist zu finden. Hierzu bedarf es mitunter der Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde bzw. mit dem Wasser- und Bodenverband, ob eine Einleitung in eine nahegelegene Vorflut möglich ist.
Es wird folgende Festlegung getroffen: Es ist zuvor beim Tiefbau-Planungsbüro Hadan eine Überprüfung der Dimensionierung und Leistungsfähigkeit des vorhandenen Regenwassernetzes zu hinterfragen, ob eine Regenwasserentsorgung über das vorhandene Leitungswassersystem der Gemeinde möglich ist. Dies kann dann mit einer einmaligen Abstandszahlung auch gestattet werden. Die Einleitung in die Vorflut ist dann nachzuprüfen, sofern keine andere technische Möglichkeit gegeben ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
