28.01.2014 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel macht Ausführungen zu den eingegangenen Stellungnahmen im B-Plan Verfahren Nr. 22 für den nordöstlichen Teil der Ortslage Hohen Wieschendorf. Im Wesentlichen geht er dabei auf die Stellungnahmen des Landkreises, auf die Regenwasser- und auf die Löschwasserproblematik ein. In Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird der beigefügte Abwägungsvorschlag unterbreitet, vorbehaltlich einer Löschwasserbereitstellung durch den Zweckverband wird eine Beschlussempfehlung gegeben.

Der Bürgermeister wird sich um die Klärung der Bereitstellung des vorhandenen Trinkwassernetzes für die Löschwasserversorgung kümmern.

Herr Mahnel macht darüber hinaus Ausführungen zu den eingegangenen privaten Belangen. Durch das Heranrücken einer zukünftig geplanten Bebauung eines im Geltungsbereich des ersten Entwurfes liegenden Grundstückes ist hinsichtlich der zu erwartenden Lärmimmissionen im Ergebnis der Abwägung eine Reduzierung des Geltungsbereiches der Bauleitplanung vorgenommen worden.

Herr Peplau gibt folgende Erklärung ab: Er weicht nicht von seinem Standpunkt ab den Plan abzulehnen bzw. sich seiner Stimme zu enthalten, da er ein Ausgrenzen von Einzelgrundstücken nicht mitträgt.

Frau Dr. Bernier verliest den Beschlussvorschlag.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

  1. Die während der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB, der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Aufgrund des § 10 BauGB i.V.m. § 13a BauGB sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen den Bebauungsplan Nr. 22 für den nördlichen Teil der Ortslage Hohen Wieschendorf begrenzt

-       nordwestlich:durch die Straße „Zur Huk“,

-       südöstlich:durch landwirtschaftliche Nutzflächen an der Straße

„Zum Anleger“,

-       südwestlich:durch die vorhandene Bebauung in der Straße

„Zum Anleger“ Nr. 34, Nr. 32, Nr. 30 und Nr. 28,

-       westlich:durch die vorhandene Bebauung Nr. 9 in der Straße

„Zur Huk“,

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

  1. Die Begründung wird gebilligt.
  2. Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Teilflächennutzungsplan zu berichtigen.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:.9

davon anwesend:.6

Zustimmung:.4

Ablehnung:.0

Enthaltung:.2

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Anlagen zur Vorlage

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