02.12.2013 - 11 Beschluss zur 4. Satzung zur Änderung der Haupt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Nevermann erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Maerz spricht sich grundsätzlich gegen eine Erhöhung der funktionsbezogenen und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung aus. Er ist des Weiteren der Auffassung, dass § 8 Abs. 2 Satz 2 der Hauptsatzung möglicher Weise dahingehend geändert werden müsse, dass die Stellvertreter bei Verhinderung des Bürgermeisters ab dem 1. Tag für die Stellvertretung eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung erhalten.

 

Herr Dr. Nölck als auch Frau Rappen sind der Auffassung eine Entscheidung für die kommende Legislaturperiode zu treffen.

 

Es kommt zu einer sehr intensiven Diskussion der Mitglieder des Finanzausschusses mit unterschiedlicher Meinungsauffassung.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt keine Änderungen der Hauptsatzung der Stadt Klütz vorzunehmen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .7

davon anwesend:                                          .5

Zustimmung:                                                        .3

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .2

Befangenheit:                                                        .0             

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Verlauf der Sachbearbeitung:

Beschlussempfehlung zur Kenntnis genommen

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