22.10.2013 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 "Ortslage...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
- Datum:
- Di., 22.10.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jens Peters und Herr Mark Semrau zeigen ihre Befangenheit an.
Herr Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro erläutert den Abwägungsvorschlag. Er verweist nochmals auf die Darstellung der verkehrlichen Anbindung im B-Plan Nr. 17.1 und 17.2. Gleichzeitig verweist er auf den Wunsch des Grundstückseigentümers neben der zukünftigen Einfahrt zu den B-Plänen 17.1 und 17.2, um Verschiebung des hinteren Baufeldes auf Höhe des Baufeldes des benachbarten Grundstückes.
Der Bauausschuss stimmt dieser Verschiebung zu, dadurch wird die Grünfläche reduziert.
Im Weiteren wird durch den Landkreis gefordert eine FFH-Prüfung durchzuführen, in Verbindung mit den B-Plänen 17.1 und 17.2. Die Gemeinde verständigt sich dazu, dass die FFH-Prüfung ausschließlich im Verfahren B-Plan Nr. 17.1 und 17.2 durchgeführt wird, da es sich bei dem B-Plan Nr. 19 nur um einen Wechsel der Nutzungsart handelt und keine größeren baulichen Entwicklungen ermöglicht werden.
Der Bauausschussvorsitzende lässt über den Abwägungsbeschluss abstimmen.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:
- Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Kalkhorst unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: .9
davon anwesend: .7
Zustimmung: .5
Ablehnung: .0
Enthaltung: .0
Befangenheit: .2
Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:
Herr Jens Peters
Herr Mark Semrau
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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