01.10.2013 - 5 Flächenentwicklung für den Bereich B-Plan Nr. 6...

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Wortprotokoll

Es sind die Gäste Herr Wolff und Herr Dr. Vogelsang anwesend.

 

In Vorbereitung auf die heutige Sitzung hat Herr Mahnel gemeinsam einen Entwurf für den B-Plan Nr. 6 für die Ferienhaussiedlung vorbereitet. Herr Wolff gibt eine kurze Vorstellung der Wolff Projektentwicklungsgesellschaft GmbH aus Bremen. Es ist beabsichtigt am 15.10. die Flächen des ehemaligen B- 6 bei der Beurkundung zu erwerben. Geplant ist eine Bebauung mit 58 Baugrundstücken mit 600 qm Baufläche mit einer Reetdachferienhaussiedlung in Hohen Wieschendorf. Das Projekt wurde vorab im Amt Klützer Winkel bei Frau Schulz vorgestellt. Herr Mahnel unterbreitet einen Konzeptvorschlag unter Berücksichtigung einer neuen Verkehrsführung zum Golfplatz und zum Golfhotel. Diese Straße wird Haupterschließungscharakter haben. Darüber hinaus sind die Lärmemissionen des Erdbeerhofes und Ausgleichsflächen berücksichtigt worden. Es ist gegebenenfalls vorgesehen ein Spielplatz vorzusehen. Die Rechtskraft des B-Planes ist offen. Dies hat die Gemeinde zu verfolgen. Die Planungen des vorherigen Investors, sind nicht zu Stande gekommen, da kein Erschließungsvertrag geschlossen worden ist. Daher ruhen diese Planungen. Dieser vorgetragene Entwurf ist ein neuer Entwurf  und betrifft daher keine Urheberrechte. Die neue Straße soll als öffentliche Straße gewidmet werden. Die Vor- und Entsorgung ist in diesem Bereich zu prüfen. Bei der Planung dieser neuen Straße ist die Frequentierung der Straße zu berücksichtigen.

Herr Peplau resümiert, dass die Gemeinde die Golfplatzflächen aus dem Pachtvertrag entlassen hat. Es sind ebenfalls Verhandlungen über den Golfplatz, d. h. geführt wurden Abstimmungen mit Frau Schuster als Eigentümerin. Eine Berliner Entwicklungsfirma möchte das Gesamtareal entwickeln. Das heißt das Ferienhausgebiet und die Golfplatzflächen mit Golfhotel, um dort der Firma Novasol Flächen für die Golftouristik also auch eine Bebauung mit Ferienhäusern zu ermöglichen. Die Finanzierung ist nach wie vor bleibt auch noch nachzuweisen. Er plädiert für die Gesamtentwicklung des gesamten Gebietes. Dies ist entscheidend für die gesamte Ortslage Hohen Wieschendorf. Der Verkauf des Grundstücks über die Insolvenzverwaltung ist nicht beeinflussbar durch die Gemeinde. Die Planung der Gemeinde ist hier trotzdem sehr entscheidend, ob die Entwicklung der Gemeinde auf das Gesamtkonzept Golfplatz + Ferienhausareal oder nur eine Einzelfalllösung stattfindet.

 

Aufgrund der hitzigen Diskussion stellt Herr Ebermann den Antrag diesen Tagesordnungspunkt in den nichtöffentlichen Teil weiter zu beraten.

 

Er begründet seinen Antrag,  da privatrechtliche Belange zu offenkundig lautstark diskutiert werden. Der Tagesordnungspunkt wird an dieser Stelle abgebrochen und im nichtöffentlichen Teil der Sitzung fortgeführt.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .8

Zustimmung:                                                        .7

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Die Belange der Gemeinde sind der Insolvenzverwalterin mitgeteilt worden. Weitere Beschlussfassung zum Erbbaurechtsvertrag sind erfolgt.

 

 

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