16.05.2013 - 4 Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 2...

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Wortprotokoll

Aufgrund der Nachfrage von Frau Schley, wann die Umlegung der Kosten für den Gehweg und die Straßenbeleuchtung in Hohenkirchen erfolgt, teilt Herr Mevius mit, dass hierzu noch Grunderwerb getätigt werden muss. Solange dies nicht getan wurde, beginnt auch nicht die Verjährungsfrist zulaufen.

 

Bei Herrn Krause im Amt gibt es eine Liste, welche Maßnahmen wann abgerechnet werden, um nicht in die Verjährung zu gelangen.

 

Die Niederschrift vom 29.11.2012 wird einstimmig bestätigt.

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