16.05.2013 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Unter Berücksichtigung der soeben erörterten Sachverhalte hinsichtlich Straßenverkehrsplanung, Dimensionierung, Planungsrecht sowie Höhenlage und Rückschlüsse aufgrund des Altlastengutachten erfolgt eine Empfehlung an die Gemeindevertretung.

 

Herr Heidmann verliest den Beschlussvorschlag.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Damshagen empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

  1. Aufgrund des § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung  vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Anl. 1 G zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) sowie in Verbindung mit § 86 LBauO M-V beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Damshagen für das Ortszentrum Damshagen,   bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen als Satzung. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

-          im Norden               durch landwirtschaftliche Brachflächen,

-          im Süden                            durch die Waldstraße und die rückwärtigen Grundstücke

der vorhandenen Wohnbebauung Waldstraße Nr. 3, 4 und

5,

-          im Südwesten              durch die rückwärtigen Grundstücke der vorhandenen

Wohnbebauung Klützer Straße / Ecke Waldstraße,

-          im Westen              durch die Klützer Straße,

-          im Nordwesten              durch die bebauten Grundstücke (Nr. 33/34) am Weg

zur „Alten Schmiede“,

-          im Osten                            durch landwirtschaftliche Brachflächen.

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Damshagen wird gebilligt.
  2. Das Amt Klützer Winkel gibt den Beschluss der Satzung über den   Bebauungsplan Nr. 8 gemäß § 10 BauGB alsdann ortsüblich bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung sowie der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .6

Zustimmung:                                                        .6

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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