29.01.2013 - 7 Antrag auf Aufstellung eines B-Planes (Erweiter...

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Wortprotokoll

Herr Mahnel erläutert den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens der GbR Scharfschwert und Fuchs für die Ergänzung der Ferienanlage „Blaue Wiek“. Im Rahmen dieser Ergänzung sollen 16 Grundstücke für eine reine Ferienhausvermietung entstehen. Durch dieses zusätzliche Fremdenverkehrsaufkommen ist die Verkehrssituation und Anbindung der „Blauen Wiek 2“ grundsätzlich im Rahmen dieser Bauleitplanung zu thematisieren. Es sind Ausweichstellen entlang der Zufahrtsstraße vorzusehen.

Es ist über einen Geh- und Radweg bzw. eine Geh- und Radwegverbindung zur bestehenden „Blauen Wiek“ zu beraten und ggf. eine Trasse (Grundstücksflächen) dafür festzulegen. Auf dem angrenzenden Grünflächendreieck soll ggf. eine Bolzplatzfläche bzw. Infrastruktur für die neue Fremdenverkehrssiedlung entstehen.

 

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind ebenfalls auf dem angrenzenden Grundstück vorzusehen. Darüber hinaus ist es beabsichtigt, eine Wegefläche zum Strandwanderweg entlang der Steilküste zu schaffen. Die Wegefläche kann dafür bereitgestellt werden.

Die Durchfahrtssituation ist ggf. durch das Ordnungsamt zu prüfen, ob ggf. die Straße von der „Blauen Wiek“ nach Beckerwitz nur für Anlieger, Zone 30 oder aber andere Möglichkeiten gesucht werden können. Das Verkehrskonzept in Verbindung mit der Aufstellung einer Satzung „Blauen Wiek II“ ist ein wichtiger Bestandteil für die weitere Aufarbeitung und für das weitere Planverfahren. Ziel ist es, möglichst viel Verkehr von der Straße zu nehmen und den Durchfahrtsverkehr zu minimieren. Vorrangig ist hier dem Wander- und Radfahrttourismus Aufmerksamkeit zu geben.

Es wird auch über die angrenzende Wochenendhaussiedlung und über die regen Bautätigkeiten innerhalb dieser Wochenendhaussiedlung diskutiert. Hier wird eindeutig festgelegt, dass innerhalb dieser Wochenendhaussiedlung kein Dauerwohnen stattfinden darf. Dies ist ggf. durch den Landkreis anzuzeigen bzw. zu rügen, damit die Gemeinde nicht in eine Erschließungspflicht auf diesen Privatgrundstücken bzw. bis zu diesen Privatgrundstücken gerät.

 

Es wird die einstimmige Empfehlung an die Gemeindevertretung gegeben, einen Aufstellungsbeschluss für die Gemeindevertretung vorzubereiten. Die Größe und das Ziel dieser Ferienhaussiedlung, d. h. 16 Grundstücke für die Ferienhausnutzung mit der entsprechenden Verkehrsanbindung, die viel deutlicher darzustellen ist, soll für die kommende Gemeindevertretersitzung vorbereitet werden.

Dabei ist die vorhandene  und künftige verkehrliche Belastung zu prüfen. Die Beschilderungen bzw. ein paralleler Weg sind in die verkehrskonzeptionellen Überlegungen mit einzubeziehen.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Aufstellungsbeschluss ist für GV vorbereitet. Termin mit Verkehrsbehörde des LK, Herrn Gerbert, hat am 20.03.2013 stattgefunden. Weitere Beratungen zur Verkehrsanbindung im BA am 27.03.2013.

 

 

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