05.12.2012 - 5 Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Frau Maaß
- Gremium:
- Finanzausschuss der Gemeinde Zierow
- Datum:
- Mi., 05.12.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:15
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Maaß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schmidt-Hahn teilt mit, dass sich der Ergebnishaushalt als auch das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen verbessert hat. Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen hat sich um 143.000,00 € vermindert und somit wird ein Jahresfehlbetrag von 124.900,00 € ausgewiesen. Herr Schmidt-Hahn bittet Frau Maaß um Erläuterung dessen. Frau Maaß tätigt einige grundsätzliche Darlegungen im Hinblick zu § 18 Abs. 2 Rücklagen nach GemHVO Doppik. Sie verweist dabei unter anderem darauf, dass die Entnahme aus investiv gebundenen Zuweisungen ab 01.01.2008, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt der Umstellung auf die Doppik erfolgen kann. Eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage, aus investiv gebundenen Zuweisungen, aus der Zeit vor der Umstellung auf die Doppik ist derzeit rechtlich nicht möglich. Die Entnahme aus der Kapitalrücklage dient dazu, den Jahresfehlbetrag, der insoweit durch planmäßige Abschreibungen entstanden ist, zu decken. Es kommt zu einer Diskussion der Mitglieder des Finanzausschusses.
Herr Boge fragt an, wie der derzeitige Sachstand im Zusammenhang mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept ist. Frau Maaß teilt mit, dass von Seiten der Verwaltung Widerspruch gegen die Aufstellung und Vorlage eines Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Zierow für das Haushaltsjahr 2012 und Finanzplan 2013 - 2015 beim Landkreis Nordwestmecklenburg eingelegt worden ist. Es erfolgte ein Telefonat des Landkreises mit dem Hinweis, dass der Landkreis nunmehr von seinem Anordnungsrecht Gebrauch machen wird und die Gemeinde anweisen wird, ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu erstellen. Herr Boge stellt klar, dass es sehr wichtig ist, welche Richtung die Gemeinde Zierow einschlagen und verfolgen will und ein Weg festgelegt wird. Er bittet Frau Maaß um Erläuterung des Finanzhaushaltes insbesondere in Bezug der Liquidität. Frau Maaß tätigt Ausführungen zum Finanzhaushalt und verweist unter anderem auf den Vorbericht. Die Mitglieder des Finanzausschusses teilen die Auffassung, dass derzeit die Liquidität zwar noch gegeben ist, jedoch zukünftig die Auszahlungen nicht durch die Einzahlungen gedeckt werden können. Es kommt zu einer Diskussion der Mitglieder des Finanzausschusses im Hinblick von eventuell zu tätigen Investitionen mittels möglicher Kreditaufnahme bzw. um mögliche Erhöhungen von Steuern, wie unter anderem der Zweitwohnungssteuer. Herr Rätz bittet Frau Maaß einige grundsätzlicher Erläuterungen im Bezug auf diese Steuer zu tätigen. Die Mitglieder des Finanzausschusses sehen es als ein großes Problem an, den Finanzhaushalt auszugleichen.
Herr Schmidt-Hahn bittet Frau Maaß um Erläuterungen aus welchen Gründen die Straßenausbaubeiträge für den Amselweg in Höhe von 10.000,00 € im Nachtragsplan gestrichen worden sind. Frau Maaß teilt mit, dass seitens Herrn Krause, die Mitteilung erfolgt ist, dass beim Amselweg mehrere Probleme bestehen, so unter anderem, dass die bei der Baudurchführung bestehende vertragliche Regelung mit dem Zweckverband Wismar eine eindeutige Umlegung nicht zulässt. Sie teilt mit, dass am 05.12.2012 seitens der Verwaltung ein Termin mit dem Zweckverband Wismar erfolgt. Das Ergebnis dessen ist ihr noch nicht bekannt.
Die Mitglieder des Finanzausschusses zeigen ihr Entsetzen und ihre Bedenken hinsichtlich einer Verfristung. Herr Schmidt-Hahn stellt folgenden Antrag: „Der Finanzausschuss bittet umgehend, dass das Amt, insbesondere Herr Krause über den Sachstand der Erhebung der Straßenausbaubeiträge im Dorfe und Amselweg, die Gemeindevertretung schriftlich unverzüglich unterrichtet. Und Bezug darauf zu nehmen ist, dass auf keinen Fall Beiträge verjähren.“ Die Mitglieder des Finanzausschusses stimmen über diesen Antrag ab:
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: .8
davon anwesend: .5
Zustimmung: .5
Ablehnung: .0
Enthaltung: .0
Frau Maaß teilt mit, dass sich zur Nachtragshaushaltsplanung eine Veränderung ergeben hat, hinsichtlich der Aufwendungen für Sachverständigen-, Gerichts- und ähnlichen Aufwendungen im Bezug der K 22. Sie bittet um Abstimmung hinsichtlich der Erhöhung des Aufwandes um 1.000,00 €.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: .8
davon anwesend: .5
Zustimmung: .5
Ablehnung: .0
Enthaltung: .0
Herr Schmidt-Hahn tätigt eine Zusammenfassung zum Nachtragshaushalt. Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht. Er lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt gemäß § 48 Abs. 2 Pkt. 3 und 4 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Zierow für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich der Anlagen und der Änderung.
