29.11.2012 - 11 B- Plan Nr. 3.1 Ortslage der Gemeinde Kalkhorst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
- Datum:
- Do., 29.11.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mark Semrau erklärt seine Befangenheit und nahm weder an der Beratung und Beschlussfassung teil.
Herr Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro erläuterte den Anlass zum Erfordernis der erneuten verkürzten Auslegung des B-Planes. Gleichzeitig informierte er über die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und Privaten. Die Bauausschussmitglieder diskutieren dies intensiv.
Folgende Festlegungen werden getroffen:
- der Geltungsbereich wird verändert, dahingehend, dass die Gebäude straßenseitig im Bestand aus dem Geltungsbereich entfernt werden (ansonsten würden die Baugrenzen durch die Gebäude der Reihenhäuser hindurchlaufen)
- für die 2 neu zu schaffenden Baugrundstücke ist eine veränderte Zufahrt erforderlich
- an den textlichen Festsetzungen des Planes werden keine Veränderungen vorgenommen
Die 1. stellv. Bauausschussvorsitzende, Frau Katharina Hain, stellte den Beschlussvorschlag zu Abstimmung, unter der Voraussetzung, dass die getroffenen Festlegungen eingearbeitet werden.
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:
- Die auf Grund der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen
- teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen und
- nicht berücksichtigte Stellungnahmen und Anregungen.
Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage (Abwägungstabelle) ist Bestandteil dieses Beschlusses. - Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst billigt die geänderten Entwürfe der Planzeichnung (Teil A), des Textes (Teil B) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und der zugehörigen Begründung und bestimmt diese für das weitere Planverfahren.
- Die geänderten Entwürfe der Planzeichnung (Teil A), des Textes (Teil B) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und der zugehörigen Begründung sind verkürzt auf die Dauer von 2 Wochen gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen wird.
- Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 13a Abs. 2 i.V.m. § § 4a Abs. 3 BauGB am Planverfahren erneut zu beteiligen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der erneuten öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
- Auf eine erneute Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB kann verzichtet werden.
- In der Bekanntmachung zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Kalkhorst deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
- Mit der Bekanntmachung zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: .9
davon anwesend: .8
Zustimmung: .7
Ablehnung: .0
Enthaltung: .0
Befangenheit: .1
Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern hat Herr Mark Semrau weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen
Herr Semrau nimmt wieder an der Beratung teil.
