29.11.2012 - 5 Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Peplau übergibt das Wort an Frau Maaß. Frau Maaß tätigt einige grundsätzliche Ausführungen in Bezug der Nachtragshaushaltssatzung.

 

Herr Kutz bittet um Erläuterung hinsichtlich der Nachtragshaushaltssatzung und dem Ergebnis- und Finanzhaushalt im Hinblick wo er welche Zahlen findet. Daraufhin erläutert Frau Maaß den Zusammenhang zwischen der Nachtragshaushaltssatzung und dem Ergebnis- und Finanzhaushalt. Frau Maaß teilt mit, dass sich hinsichtlich des Kontos Kostenerstattung und Kostenumlagen vom sonstigen privaten Bereich eine Veränderung noch dahingehend ergibt, dass der Planansatz in Höhe von 4.300,00 € in Sachen Grundsteuer B Plautz im Nachtrag nicht enthalten ist. Des Weiteren bittet sie um Mitteilung dessen, in wie weit der Ansatz in Höhe von 12.000,00 € hinsichtlich des Kontos 44251000 Kostenerstattung und Kostenumlagen von privaten Unternehmen hier im Hinblick verauslagte Kosten in Sachen Golfplatz Hohen Wieschendorf im Nachtragshaushalt geplant werden soll, bezugnehmend auf die derzeit gegebene Sachlage. Es kommt zu einer kurzen Diskussion der Mitglieder des Finanzausschusses. Es herrscht darüber Einigkeit den Betrag in Höhe von 4.300,00 € in den Nachtragshaushalt als Ansatz zu setzen. Der Betrag in Höhe von 12.000,00 € in Sachen Erstattung der verauslagten Kosten in Sachen Golfplatz soll als Ansatz unter dem genannten Konto verbleiben. Seitens der Mitglieder des Finanzausschusses kommt es zu Fragen in Bezug auf das Zahlenwerk im Vorbericht. Frau Maaß erläutert im Hinblick dessen nochmals den Zusammenhang zwischen dem Vorbericht, dem Ergebnishaushalt und dem Teilergebnishaushalt. Anhand des Versicherungsschadens, Einbruchdiebstahls im Sportlerheim Groß Walmsdorf, erläutert Frau Maaß die Verbuchung der Versicherungserstattung und der entstandenen Aufwendungen.

 

Herr Barton äußert sich positiv über den vorgelegten Vorbericht hinsichtlich der Nachtragshaushaltssatzung. Es kommt zu einer kurzen Diskussion der Mitglieder des Finanzausschusses.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt gemäß § 48 Abs. 2 Pkt. 3 und 4 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hohenkirchen für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich der Anlagen sowie der Einarbeitung des Betrages in Höhe von 4.300,00 € für Kostenerstattung und Kostenumlagen von sonstigen privaten Bereichen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .8

Zustimmung:                                                        .8

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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