13.11.2012 - 2.1 Freilaufende Hunde

Beschluss:
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Herr Martin aus Beckerwitz berichtet über einen Vorfall mit freilaufenden Doggen in Hohen Wieschendorf während eines Spazierganges an der Steilküste. Die Hunde haben Herrn Martins Border-Collie-Mischling angefallen und gebissen. Der Hund musste tierärztlich versorgt werden. Frau Martin blieb unversehrt, hat jedoch einen großen Schreck bekommen und stand unter Schock. Herr Martin stellte während des Vorfalls gerade sein Auto ab. Einzelheiten werden erläutert.

Dies wäre nicht der erste Vorfall mit den Doggen. Herr Martin appeliert an die Gemeinde, hier etwas zu unternehmen zum Schutz der Bürger und der Urlauber. Da hier nur eine „Sache“ beschädigt wurde, hat sich die Polizei geweigert, den Fall aufzunehmen. Herr Mevius erläutert die Möglichkeit der Betroffenen, sich dagegen zu wehren. Es bleibt nur der zivilrechtliche Weg. Das Ordnungsamt des Amtes Klützer Winkel ist informiert. Da es sich um einen Verstoß gegen die Tierhalterverordnung handelt, ist das Ordnungsamt zuständig. Ein Straftatbestand würde nicht vorliegen.

 

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Vermerk:

Gegen den Halter/Führer der Doggen wurde ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet.( (Bußgeldverfahren,OV und die Anordnung eines Wesenstestes)

 

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