04.12.2012 - 7 Gemeinde Hohenkirchen - 3. Änderung des Teilflä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Mahnel macht zusammenfassende Ausführungen zu den Tagesordnungspunkten 8 bis einschließlich 11, da sie in einem sachlichen Zusammenhang stehen und die Bauleitplanung der Ortslage Wohlenhagen beinhalten.

 

Im Ergebnis der Abwägung sind kleinere Punkte in Abstimmung mit dem Amt und dem Vorhabenträger Herrn Ernst vorab zu klären.

Die Fahrbahnfläche wird auf 5,25 m auszuweiten sein. Das Wohnen muss der Art der Nutzung für Ferienwohnen überwiegen, dass heißt im Textteil wird das Wort „überwiegend“ ergänzt. Die Farben der Fassaden für den Holzanteil sind näher zu definieren. Für den Ausgleich sind Korrekturen vorzunehmen. Über den Brandschutz laufen noch Abstimmungen mit dem Amt, (OA Herrn Gromm). Darüber hinaus sind durch den Vorhabenträger (Herrn Ernst) sämtliche Verträge mit den Versorgungsträgern vorzulegen. Die Grundstücke sind aus der Versickerungssatzung herauszutrennen, um die Niederschlagswasserableitung für den unteren Bereich im Rahmen der Bauleitplanung neu zu definieren. Hier bedarf es einer Zustimmung des Zweckverbandes und auch der Unteren Wasserbehörde, mit dem Inhalt, dass die Einleitung des Niederschlagswassers keine Auswirkungen auf das Gewässer 2. Ordnung hat.

Zusammenfassend empfiehlt Herr Mahnel, den entsprechenden Abwägungs- und Satzungsbeschlüsse der Gemeindevertretung zu empfehlen. Die jeweiligen Satzungsbeschlüsse jedoch mit der Ergänzung, dass die Beschlüsse vorbehaltlich des Abschlusses der entsprechenden Erschließungs- und städtebaulichen Verträge mit dem Vorhabenträger gefasst werden. Hinsichtlich der Regenwasserbeseitigung dürfen auf die Gemeinde keine Kosten bzw. Aufwendungen zukommen. Dies hat allein der Vorhabenträger sicher zu stellen.

 

Herr Peplau verliest den Abwägungsbeschluss.

Reduzieren

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

  1. Die auf Grund der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und erneuten Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sind nicht eingegangen.             
    Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Teilweise zu berücksichtigende oder nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen liegen nicht vor.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage (Abwägungstabelle) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die  Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung der Gemeinde  unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen und Anregungen sind bei der Vorlage zur Genehmigung der Gemeinde Hohenkirchen über die 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf beim Landkreis Nordwestmecklenburg mit einer Stellungnahme beizufügen.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .6

Zustimmung:                                                        .6

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2220&TOLFDNR=62556&selfaction=print