18.09.2012 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 der Gemein...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Heidmann resümiert den bisherigen Verfahrensstand und erörtert die mit Herrn von Plessen geführten Gespräche, welche leider zu keiner großen Entwicklung des Gutshofes im Ortszentrum von Damshagen führen. Das Kauf-/Tauschvorschläge zwischen der Gemeinde und Herrn von Plessen fanden keine Einigung.

Um die Entwicklung der gemeindeeigenen Flächen voranzutreiben und die notwendigen Erschließungskosten zu reduzieren, muss heute über einen reduzierten Geltungsbereich beraten werden. Hierzu wird den Ausschussmitgliedern eine aktuelle Eigentümerübersicht vorgelegt.

 

Herr Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro trägt vor, dass bei der bisherigen Planung die Erschließungs- bzw. Verkehrsflächen sich teilweise auf fremden Grund und Boden befanden. Nachdem eine große, geschlossene Lösung nicht mehr vorgesehen ist, stellt der mehrere Varianten den Ausschussmitgliedern zur Diskussion.

 

Aufgrund der nahegelegenen Trocknungshallen des landwirtschaftlichen Betriebes und die daraus abzuleitenden Emissionen (Lärm, Staub, Gerüche) ist das Gebiet als Mischgebiet auszuweisen. Beim Verkauf der gemeindeeigenen Flächen ist insofern darauf zu achten, dass sich teilweise auch nichtstörendes Gewerbe neben dem Wohnen ansiedelt. Dies sollte sich vorrangig östlich der Schmiede entwickeln bzw. vorgesehen werden. Zwei Grundstücke direkt an der Schmiede sollten vorerst als Grünfläche vorgehalten werden, um einen Festplatz in Zentrum von Damshagen zu haben. Der FFW- Standort muss nach wie vor Berücksichtigung finden.

 

Es wird sich dazu verständigt, eine Wendemöglichkeit der Müllfahrzeuge auf dem gemeindeeigenen Grundstück 37/36 mit eine großzügigen Eingrünung vorzusehen. Es wird der Vorschlag unterbreitet, eine beschränkte Nutzung der Durchfahrt entlang der Schmiede bis zur Waldstraße vorzusehen. Auf diese Weise können zwei Erschließungen unabhängig voneinander geplant und realisiert werden.

 

In den textlichen Festsetzungen ist auf darauf zu achten, dass ausschließlich eine ansprechende Bebauung ermöglicht wird.

 

Die Bauleitplanung bedarf bis zur Rechtskraft mindestens bis zum Jahresende. Parallel dazu ist die Erschließung zu planen und vorzustellen, das nach Feststellung der Kosten und Einstellung in den Haushalt für 2013 umgehend im Frühjahr mit der Erschließung und dem Verkauf begonnen werden kann.

 

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Herr Heidmann verliest den Beschlussvorschlag:

 

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:

 

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen fasst den Beschluss über den erneuten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 in reduzierten Grenzen.
  2. Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung des Bebauungsplanes inklusive Umweltbericht werden für das Beteiligungsverfahren gebilligt.
  3. Auf der Grundlage der Entwürfe sind die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Planzeichnung sowie die Begründung inklusive Umweltbericht sind für das Beteiligungsverfahren zu versenden.
  4. Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass umweltrelevante Stellungnahmen und Erhebungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung mit öffentlich ausliegen.
  5. Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Damshagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  6. Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .5

Zustimmung:                                                        .5

Ablehnung:                                                        .0

 

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