05.06.2012 - 5 Beschluss über die Änderung der Entgeltordnung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Duwe erläutert die Beschlussvorlage. Es folgt eine Diskussion über die Kostenaufteilung und die festzusetzenden Entgelt.

Der kostendeckende Entgeltsatz beträgt 13,20 Euro je Stunde.

 

Es wird vorgeschlagen, dass Kinder- und Jugendgruppen der Gemeinde weiterhin eine entgeltfreie Nutzung möglich ist. Ziel sollte eine Mehrauslastung der Sporthalle durch Fremdnutzer sein. Derzeitige Gebühren in Höhe von 35,00 Euro je Trainingseinheit lassen Fremdnutzer zurückschrecken.

Die Bezeichnung „Trainingseinheit“ soll in „Nutzung pro Stunde“ geändert werden. Die Nutzungszeit beginnt mit Betreten der Halle und endet beim Verlassen der Halle. Im Nutzungsvertrag ist die Nutzungszeit klar zu regeln.

Der Sozialausschuss merkt an, dass im Absatz 2 des Sachverhaltes der Beschlussvorlage es richtig heißen müsste:

In der Regel ist eine Nutzung der Turn- und Sporthalle von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr (= 15 mögliche Nutzstunden) an 5 Tagen wöchentlich möglich.Demzufolge ist die Zahl im übernächsten Satz von 14 auf „15 möglichen Stunden … „ zu ändern.

 

 

Der Sozialausschuss schlägt folgende Gebührensätze vor:

 

Kinder- und Jugendgruppen der Gemeinde – weiterhin entgeltfreie Nutzung;

 

Pkt 06

Nutzung pro Stunde (60 min.) in der Sporthalle je Sportgruppe bis 15 Personen

für nicht ortsansässige Vereine:                                                                                     15,00 Euro

Nutzung pro Stunde (60 min) in der Sporthalle für gemeindeeigene Vereine: 10,00 Euro

Der Entgeltsatz für die Sparte Tischtennis entfällt und ist zu streichen.

 

 

 

Beschluss:

Der Sozialausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt die Entgeltordnung der Gemeinde Damshagen über die Erhebung von Benutzungsentgelt für gemeindeeigene Einrichtungen mit den genannten Änderungen.

Ergänzung: Für jeden Nutzer, den die Schule für den Zeitraum bis 17.00 Uhr nachweislich anwirbt, soll die Hälfte des Nutzungsentgeltes als Einnahme bei der Schule verbucht werden. Diese Regelung soll ab Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung gelten.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .7

davon anwesend:                                          .5

Zustimmung:                                                        .4

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

Befangenheit:                                                        .0             

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2143&TOLFDNR=59971&selfaction=print