12.06.2012 - 7 Bauleitplaung Ortslage Hohen Wieschendor...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Mahnel geht auf die planungsrechtliche Situation der Ortslage Hohen Wieschendorf auf der Ebene des Flächenutzungsplanes ein.  Er empfiehlt am westlichen Ortstausgang keine bauliche Entwicklung sowie keinen Bau einer Tiefgarage. Diese beiden Planungsabsichten sollten aus dem Flächenutzungsplan herausgenommen werden. Mittels der städtebaulichen Übersichtskarte der Ortslage Hohen Wieschendorf macht er noch mal auf die Gemengelage unterschiedlicher Arten der Nutzung aufmerksam.

Den Ausschussmitgliedern wird eine Schalluntersuchung des Erdbeerhofes Glantz im Rahmen der Baumaßnahme – Erweiterung einer Mehrzweckhalle – zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse werden durch Herrn Mahnel vorgestellt.

Im Ergebnis des Gutachtens kann die Aussage getroffen werden, dass die Erweiterung der Mehrzweckhalle sich abschirmend auf die vorhandenen Wohn und Wochenendhausnutzung auswirkt.  

 

Seitens der Ausschussmitglieder wird die Nachfrage gestellt, ob das Gutachten an alle Ausschussmitglieder verteilt werden kann. Hier erfolgt eine Rücksprache zwischen dem Auftraggeber des Gutachten, Herrn Glantz bzw. Herrn van Leeuwen, mit den Bürgermeister und Herrn Mahnel.

 

Es wird hinlänglich über die Zu- und Abfahrtsregelung des Erdbeerhofes diskutiert, da durch den Zu- und Abfahrtstransport auch die meisten Beeinträchtigungen (Lärm) ausgehen. Die Verwaltung wird beauftragt die Zufahrtsgenehmigungen zu prüfen, insbesondere die südöstliche Ausfahrt (Straße in Richtung Golfhotel / Zur Huk).

Es wird den Hinweis gegeben, dass das Gutachten zu einem Zeitpunkt (hier April 2012) erarbeitet worden ist. Der Hauptsverkehr ist jedoch in den Sommermonaten Juli, August anzunehmen. Des Weiteren erfolgt der Hinweis, dass die Kühlaggregate an der bestehenden Halle auch nachts laufen. Deshalb kommt von anwesenden Anwohnern der Hinweis, dass keine weiteren Kühlaggregate an der Mehrzweckhalle errichtet werden dürfen. Es wird kritisiert, dass die Bekanntgabe des Betriebsablaufes durch den Arbeitgeber an den untersuchenden Gutachter wahrscheinlich nur einseitig erfolgte.

 

Es erfolgt eine rege Diskussion über das Lärmgutachten, jedoch sind diese Fragen an den Landkreis, an den Bauherren oder an den Gutachter zu stellen.

Herr Mahnel erfüllt hier lediglich die Aufgabe das Ergebnis des Gutachtens vorzustellen.

 

Es erfolgt der Vorschlag, einen vor Ort Termin mit dem Bauherren und ggfs. auch mit dem Gutachter stattfinden zu lassen, um die Perspektiven und Szenarien sowie die Zu- und Abfahrtssituation des Erdbeerhofes Glantz und seine Expansionsabsichten für die Zukunft gemeinsam zu erörtern, um hieraus Ziele und Absichten sowohl für den Landwirtschaftsbetrieb als auch für die Gemeinde hinsichtlich der Bauleitplanung ableiten zu können.

Weiterhin erfolgt der Hinweis, dass das Gutachten dahingehend erweitert werden sollte, dass der Ist-Zustandes auch graphisch dargestellten werden sollte.

 

Herr Baumann hinterfragt bei den Ausschussmitgliedern, ob die Gemeinde gewillt ist, seine gewünschte Bebauung für seine Kinder hier an der Stelle in Hohen Wieschendorf zu unterstützen. Er ist gewillt eine gemeinsame Lösung zu entwickeln. Die Kosten der Bauleitplanung wird er für sein Vorhaben selbst tragen.

Frau Dr. Bernier ergänzt zu der Nachfrage von Herrn Baumann, dass sowohl der Hallenbau bzw. die Erweiterung sowie sein Antrag die Diskussion über die zukünftige Bauleitplanung enorm vorangetrieben haben. Die Untersuchungen und Erkenntnisse aus dem Lärmgutachten führen jedoch auch dazu, dass momentan keine Bauleitplanung vorangetrieben werden kann, ohne parallel eine Änderung des Flächennutzungsplanes zu betreiben. Nur auf diese Weise kann Baurecht in diesem Bereich geschaffen werden.  

 

Seitens der Ausschussmitglieder wird sich dahingehend verständigt, dass gegen das Baubegehren keine Einwände vorliegen, jedoch gibt es mehrere entscheidende Dinge, die zuvor mit in diese Betrachtung hineingezogen werden müssen.

 

Festlegung

Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Hohen Wieschendorf verbleiben bei der Gemeinde, da auf dieser Grundlage auch die zukünftige, weiterführende und bereits vorhandene Bauleitplanung Berücksichtigung finden muss.

Es sind 2 Varianten einer möglichen Änderung des FNP zu erarbeiten und zur Beratung zu stellen.

Die Kosten der Bauleitplanung für das Begehren der Familie Baumann trägt Herr Baumann bzw. andere Nutznießer dieser Bauleitplanung. Ein Aufstellungsbeschluss ist vorzubereiten.

 

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