26.04.2012 - 5 Beschluss der Haushaltssatzung der Gemeinde Hoh...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Peplau übergibt Frau Maaß das Wort.

Frau Maaß tätigt Ausführungen zum neuen doppischen Haushaltsplan. Sie erläutert kurz den Ergebnishaushalt im Hinblick auf den ausgewiesenen Jahresfehlbetrages in Höhe von 209.200 €. Sie teilt mit, dass Herr Peplau bereits im Vorfeld die Anfrage getätigt hat hinsichtlich des Ergebnishaushaltes Seite 1 unter Nr. 5 privatrechtliche Leistungsentgelte. Diese waren hier mit 279.800 € ausgewiesen.

Frau Maaß teilt die Zusammensetzung des Produktkontos 44110006 – Mietern und Pacht Campingplatz in Höhe von 207.400 € folgende Zusammensetzung des Betrages mit:

  1. Touristik GmbH Liebelaube Wohlenberger Wiek, Pachtvertrag vom 08.03.1995 = 150.918,02 €,
  2. Sandra und Jan Pertenbreiter, Hohen Wieschendorf, Vertrag vom 31.01.2006 = 12.000 €,      Flurstück 128 Flur 1, 1.900m²  = 969 € - dieses Grundstück von Seiten der Gemeinde vom Ministerium für Landwirtschaft gepachtet, 
  3. Campingplatz Niendorf an der Wohlenberger Wiek GmbH, Vertrag vom 28.01.2011 = 40.000 €

Desweiteren wurde eingeplant betreffs Verwaltungsgesellschaft Gramkow GmbH Liebelaube ein Betrag von 3.495,70 €. In dieser Angelegenheit bedarf es seitens des Bereiches Liegenschaften, Frau Wiechert noch einer konkreten Klärung hinsichtlich der Pachthöhe laut Vertrag.

In Sachen Pachtvertrag Golfplatz Hohen Wieschendorf sind unter dem Produktsachkonto 44110000 – Mieten und Pachten Erbbauzinsen 45.000 € einzustellen. Diese sind derzeit im Ergebnishaushalt noch nicht als Ansatz enthalten.

Herr Peplau bemerkt, dass er davon ausgeht, dass auch im Bezug des Jagdhafens Marina in diesem Jahr mit Einnahmen zu rechnen ist. Herr Mevius bestätigt diese Aussage.  

Eine weitere Frage ergibt sich für Herrn Barton hinsichtlich der Abschreibung.

Es sind 350.000 € Abschreibung auf das Infrastrukturvermögen ausgewiesen.     

Frau Maaß teilt mit, dass dieser Betrag ein fiktiver Betrag ist, der derzeit lediglich Schätzungen unterliegt. Grundlagen sind dafür unter dem gegebenen Sachstandes noch nicht vorhanden.

Herr Barton sieht es als schwierig an, eine positive Entscheidung bezüglich des Haushaltes treffen zu können.

Herr Mevius informiert darüber, dass entsprechend des letzten Amtsausschusses die Bewertung des Vermögens aus technischen und personellen Gründen durch die Veraltung nicht möglich ist. Diesbezüglich ist die Vergabe an Dritte erfolgt.  

 

Zur Position Baumpflege wird die Auffassung geteilt, diesen Betrag von 7.000 € auf 3.000 € zu reduzieren.

Herr Mevius bittet die Verwaltung zu veranlassen, eine Prüfung der Konzessionsabgabe Strom in Höhe von 45.000 € vorzunehmen. Er ist der Auffassung, dass der Ansatz zu niedrig sei. 

Herr Kutz teilt mit, dass die Frage der Umlegungsverfahren zu prüfen sein. Dazu erläutert Frau Maaß, dass hinsichtlich der Maßnahme an der Landstraße Ortsdurchfahrt Hohenkirchen, Gehweg (links bzw. rechts) und Straßenbeleuchtung von Herrn Krause die Mitteilung vorliegt, dass noch keine Umlegung erfolgt ist. Die Maßnahme an der Landesstraße wurde durch das Straßenbauamt geplant, durchgeführt und finanziert. Die Gemeinde hat anteilig die Kosten für Rad- Gehweg und Straßenbeleuchtung in der Ortslage an das Straßenbauamt zu erstatten und kann dann nach Straßenbaubeitragssatzung umlegen.

Da im Rahmen des Gehwegbaus auch private Flächen in Anspruch genommen worden sind, ist Grunderwerb erforderlich. Dessen Kosten sind umlegbar. Dieses ist aber noch nicht abgeschlossen.

 

Es kommt zu einer heftigen Diskussion der Mitglieder des Finanzausschusses.

Frau Maaß informiert, dass nach Mitteilung von Herrn Krause eine Rechnungslegung seitens des Straßenbauamtes gegenüber der Gemeinde in dieser Angelegenheit noch nicht erfolgt ist.

Herr Lange ist der Auffassung, dass eine Umlegung umgehend zu erfolgen hat, es nicht sein kann, dass die Umlegung Jahre dauert.

Diesem stimmt auch Herr Peplau zu. Es wird vorgeschlagen, Herrn Krause einen Termin zu setzten, bis wann das Umlegungsverfahren zu erfolgen hat.

Frau Döring teilt mit, dass nach ihrer Kenntnis die Maßnahme in den Jahren 2008, 2009 erfolgt ist. Herr Peplau, als auch Herr Mevius ist der Auffassung, dass bereits seitens des Straßenbauamtes eine Rechnung erfolgt sein müsste. Herr Mevius teilt mit, dass es sich dabei um ca. 150.000 €  handeln müsse.

Nach kurzer Diskussion teilen die Mitglieder des Finanzausschusses die Auffassung, dass seitens der Verwaltung die Überprüfung des Sachverhaltes zu erfolgen hat.      

Es ist über den Sachstand in Form einer Mitteilungsvorlage auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.05.2012 zu informieren.

 

Frau Maaß teilt mit, dass auf Nachfrage von Herrn Peplau ebenfalls Rücksprache mit Herrn Krause erfolgt ist hinsichtlich der Maßnahme Einkaufsquelle Beckerwitz. Hier teilte Herr Krause mit, dass nach Vorliegen der letzten Rechnung die Verjährungsfrist für die Veranlagung 4 Jahre beträgt. Der Baubeginn war innerhalb der letzten Woche, sodass er davon ausgeht, dass in diesem Jahr eine Umlegung aufgrund seines Zeitplanes aller Voraussicht nicht erfolgen wird. Die Mitglieder des Finanzausschusses zeigen dafür keinerlei Verständnis und erwarten, dass innerhalb dieses Jahres eine Umlage erfolgt. Sie gehen davon aus, dass ca. 60 % der Kosten der Maßnahme als Ertrag in den Haushalt eingestellt werden könnten.

 

Herr Barton ist erstaunt über den Ansatz in Höhe von 11.000 €, Konto 76523000 Gerichts-, Anwalts-, Notar-, Gerichtsvollzieherkosten. 

Nach kurzer Diskussion einigen sich die Mitglieder des Finanzausschusses darauf, diesen Ansatz von 11.000 € auf 1.000 € zu kürzen. 

 

Herr Peplau bittet die Verwaltung hinsichtlich der Grundsteuer B in Sachen Golfplatzverfahren und Marina zu prüfen, ob hier die entsprechend richtige Zuordnung erfolgt ist.

 

Nach kurzer Diskussion sind die Mitglieder zu der Auffassung gekommen, für die Auszahlungskonten 72338000 und 72338001 insgesamt 30.000 € zu veranschlagen. Herr Peplau weist darauf hin, dass die Aufteilung nach baufachgerechter Prüfung erfolgen sollte.

 

Die Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen mit dem Auszahlungskonto 72338002 – Baumpflege im Straßenverkehr wird von 7.000 € auf 3.000 € reduziert.

 

Frau Maaß teilt mit, dass vom Jugendklub Beckerwitz der Antrag vorliegt, für den Spielplatz vor dem Feuerwehrgerätehaus in Beckerwitz 3.000 € für eine Kletterstange und eine Sandkiste einzustellen.  

Der Sozialausschuss hat sich in seiner Sitzung am 05.04.12 dafür ausgesprochen. Die Mitglieder des Finanzausschusses stimmen dem ebenfalls zu.

 

Herr Mevius teilt mit, dass auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.05.12 eine Beschlussvorlage vorgelegt wird hinsichtlich der Beauftragung eines Ing.-Büros für den geplanten Radweg entlang der K 44.

Herr Peplau teilt mit, dass das Planungsbüro Möller einen Fördermittelantrag stellen wollte, dieses jedoch nicht erfolgt ist. Er ist der Auffassung, dass der Ansatz auf 0 zu setzen ist.

Frau Maaß ergänzt in dieser Sache, dass sie von Frau Pettkus die Mitteilung erhalten hat, dass sich Planungskosten in Höhe von 11.449,74 € ergeben würden. Sie fragt an, ob dieser Planansatz in den Haushalt aufgenommen werden soll.

Die Mitglieder des Finanzausschusses teilen nach kurzer Diskussion mit, dass sie die Auffassung vertreten, dass ein Planansatz von 5.000 € derzeit ausreichend ist.

 

Herr Barton fragt nach der Beschaffung von 3 neuen Strandautomaten in Höhe von 10.700 €. Herr Mevius teilt mit, dass eine Erneuerung der Strandautomaten notwenig sei,  jedoch zunächst das Auswechseln eines Automaten ausreichend wäre. Er würde den Ansatz  auf 4.000 € setzen. Die Mitglieder stimmen dem zu.

 

Herr Peplau bittet um Diskussion zur Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges in Höhe von 260.000 €. Herr Klüßendorf meldet sich zu Wort und teilt mit, dass er sich die Förderrichtlinie  angesehen hat und davon ausgeht, dass die Gemeinde Hohenkirchen keine Fördermittel erhalten würde. Herr Mevius kann dieses nur bestätigen.          

Frau Maaß informiert, dass nach Angaben von Herrn Gromm mit einer eventuellen Zusage für Fördermittel voraussichtlich im Mai 2013 zu rechnen ist. Die Höhe der Förderung ist bis zur Erteilung der Zusage offen. Für das Jahr 2012 sind die Fördermittel bereits vergeben. Frau Maaß verliest den Finanzierungsvorschlag für die Anschaffung des Löschfahrzeuges vom 25.01.2012 der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest. Die Darlegungen werden zur Kenntnis genommen. Die Mitglieder des Finanzausschusses sprechen sich für die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges in Höhe von 260.000 € aus.

 

Weitere Veränderungen zum Investitionsplan 2012 werden nicht vorgenommen.

 

Herr Peplau ist der Auffassung, dass die Höhe der Abschreibung auf das Infrastrukturvermögen in Höhe von 350.000 € nicht so hingenommen und akzeptiert werden kann.

 

Die Mitglieder des Finanzausschusses kommen zu der Überlegung, das Produktsachkonto 53500000 – Abschreibung auf Infrastrukturvermögen, welches aufgrund von Schätzungen erfolgt ist, soweit nicht zu planen.

Frau Maaß weist darauf hin, dass dieses aufgrund der gesetzlichen Gegebenheiten nicht möglich ist. Die Gemeindehaushaltsverordnung Doppik sagt aus, dass im Ergebnishaushalt unter anderem die Abschreibungen enthalten sein müssen. Demzufolge dürfte der hier geäußerten Vorgehensweise nicht entsprochen werden können. Sie erläutert nochmals, dass derzeit keine abschließende Bewertung des Vermögens der Gemeinde vorliegt. Insofern kann die Position Abschreibung lediglich grob geschätzt werden.

 

Nach abschließender Diskussion erfolgt die Beschlussfassung.

 

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt unter Berücksichtigung der Veränderungen den Ausgleich des Ergebnishaushaltes durch Anpassung der Schätzwerte zur Kontengruppe bilanzielle Abschreibung herbeizuführen und gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenkirchen für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich der Anlagen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .8

Zustimmung:                                                        .8

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0             

 

Frau Maaß teilt mit, dass von Seiten der Verwaltung vorgesehen ist, für die Beschlussvorlage zum Haushalt 2012 der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung, den Vorbericht, den Ergebnishaushalt, den Finanzhaushalt und eine Übersicht über den Teilergebnishaushalt vorzulegen.

Herr Barton, als auch Herr Kutz teilen mit, dass sie eine Übersicht über den Teilergebnishaushalt als nicht notwendig ansehen. Dieses findet Zustimmung unter den weiteren Ausschussmitgliedern.

Frau Maaß teilt weiterhin mit, dass bei einem Jahresfehlbetrag des Ergebnishaushaltes die Verwaltung vorsieht den Haushalt ohne Haushaltskonsolidierungskonzept dem Landkreis Nordwestmecklenburg vorzulegen. Erst wenn der Landkreis die Gemeinde entsprechend auffordert, wird das Konzept erstellt.

Die Mitglieder des Finanzausschusses nehmen diesen Sachverhalt ohne weitere Diskussion zur Kenntnis.     

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