24.04.2012 - 6 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 a "Restau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Festlegung:

Nicht Strandversorgung, sondern Gastronomie als Ausweisung im Plan. 

 

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  1. Für das Gebiet in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zwischen der Strandpromenade im Nordosten, der Promenade zur Seebrücke im Südosten, der "Ostseeallee" im Südwesten und der Mittelpromenade im Nordwesten; soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Insbesondere ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .9

Zustimmung:                                                        .9

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0             

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Anlagen zur Vorlage

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