01.03.2012 - 6 Festlegungen von Wertgrenzen für die Aufstellun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Peplau tätigt Erläuterungen zur Beschlussvorlage.

Er verweist auf Anlage 1.3.1. und spricht die Grenze von 100.000,- € an. Nach seiner Auffassung ist diese Grenze herabzusetzen. Herr Barton kann diese Auffassung nicht teilen und empfiehlt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Wertgrenzen für die Aufstellung des ersten doppischen Haushaltsplanes für das Jahr 2012 sowie nachfolgende Haushaltsjahre gemäß der Anlage 1.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .7

Zustimmung:                                                        .7

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0             

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Anlagen zur Vorlage

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