31.01.2012 - 7 Satzung über den B-Plan Nr. 17 der Gemeinde Hoh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Das Grundstück liegt direkt an einer Vorflut, somit erfolgt die Entwässerung des Grundstückes durch eine Direktanbindung an diese Vorflut.

 

Frau Dr. Bernier verliest den Beschlussvorschlag Punkt 1 bis 5. Zum Punkt  6 und 7 erfolgt vorbehaltlich der Klärung der Erschließung und Altlasten erfolgt auch hier die Abstimmung.   

 

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  1. Die Anregungen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 für das Gebiet „Gramkow-Ost“ wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage – tabellarische Zusammenstellung geäußerter Anregungen – geprüft. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

      Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben. 

  1. Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden – soweit sie von Bedeutung für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Hohenkirchen sind – in der Begründung berücksichtigt.
  2. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Hohenkirchen unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  3. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind mit einer Stellungnahme den Verfahrensunterlagen beizufügen.
  4. Die Abwägung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Hohenkirchen wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss)
  5. Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses wird der Satzungsbeschluss gefasst. Der Satzungsbeschluss dient als Grundlage für die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Rechtskraft des Bebauungsplanes; diese hängt auch von der Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkirchen – 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Gramkow – ab. Sofern die Genehmigung des Flächennutzungsplanes erfolgt ist, kann die Rechtskraft ohne weiteren Antrag auf Genehmigung hergestellt werden.
  6. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, die genehmigungsrechtlichen Schritte einzuleiten und die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen.    
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .7

Zustimmung:                                                        .6

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

Befangenheit:                                                        .0             

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Anlagen zur Vorlage

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