10.01.2012 - 2.4 de Poeler Drift

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Krüger hinterfragt den Stand der Abnahme der Bauleistungen.

Frau Zimmer antwortet, dass die Abnahme der Restleistungen im Dezember 2011 erfolgt ist. Sollten während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Mängel auftreten, werden diese durch die Firma behoben.

Herr Kohl schlägt vor, an der Zufahrtsstraße zum B-Plangebiet ein Schild aufzustellen, dass hier kein Winterdienst erfolgt.

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