18.10.2011 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Seitens der Verwaltung wird der Vorschlag ausgiebig erörtert. Die Ausschussmitglieder legen die gewünschten Grenzen des Geltungsbereiches fest.

Das Grundstück Semrau an der Zuwegung B 12 ist einzubeziehen und der Geltungsbereich des B-Planes 3.1. Im Bereich der ehemaligen Gaststätte Groß Schwansee ist ein Sondergebiet Infrastruktur darzustellen.

 

Herr Peters gibt die Leitung der Sitzung an seine Stellvertreterin, Frau Hain, da er befangen ist.

 

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst fasst den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19.

2.       Planungsziel ist die rechtliche Regelung einer Bebauung in Form von Wohn- und Feriennutzungen (Ferienwohnungen, Ferienhäuser).

3.       In den Bebauungsplan werden Festsetzungen bisher rechtskräftiger Bebauungspläne zum Maß der baulichen Nutzung übernommen. Hierzu zählen zum Beispiel der Bebauungsplan Nr. 2, der Bebauungsplan Nr. 9, der Bebauungsplan Nr. 12, und bisher nicht bebaute Bereiche.

4.       Für das Gebiet ist das Planungsziel zu ermitteln und die Planungsanzeige beim Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg zu stellen.

5.       Die Kapazitäten, die nicht mehr als Wohnnutzung genutzt werden, sind der Gemeinde entsprechend gutzuschreiben.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .6

Zustimmung:                                                        .6

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .2             

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

Herr Jens Peters, Herr Mark Semrau

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