20.11.2006 - 6 Ergänzungssatzung nach § 34 BauGB "Eggerstorf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Bauausschuss verständigt sich zu den jetzt vorgegebenen Geltungsbereich durch das Planungsbüro, ob ggf. eine Erweiterung erfolgen sollte. Von einer Erweiterung wird Abstand genommen, da diese mit dem Waldschutzabstand kollidieren würde. Herr Habermann spricht an, dass die Ableitung des Regenwassers von der Straße im Verfahren beachtet werden sollte. Es muss ausgeschlossen werden, dass Erschließungskosten auf die Gemeinde zukommen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow:

1. Für das Gebiet : Ortslage Eggerstorf, Gemarkung Eggerstorf Flur 1, Flurstücke- Nr. 128 und 129, östlich entlang der Dorfstraße soll eine Ergänzungssatzung aufgestellt werden.

     Es werden folgende Planungsziele angestrebt :

    -  Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung der

       Grundstücke mit Einfamilienhäusern

    -  Art und Maß der baulichen Nutzung sind der Umgebungsbebauung anzupassen

 2. Die erforderlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes sind zu ermitteln und im Plan festzusetzen. Die vorhandene und geplante bauliche Nutzung der Grundstücke entspricht der Nutzungsart eines “Allgemeinen Wohngebietes - WA“ nach § 4 BauNVO.

3. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                                         . einstimmig

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