11.11.2021 - 7.4 Bebauungsplan Nr. 29 „Gewerbegebiet Kalkhorst“ ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Neick weist darauf hin, dass kein Neubau, sondern eine Umnutzung der vorhandenen Bebauung erfolgen soll. Weiterhin teilt er mit, dass er bereits beim Wirtschaftsministerium, bzgl. einer evtl. Förderung vorgesprochen hat. Auch der Landkreis wird diesem Vorhaben zustimmen. Eine Förderung wird es für die Erschließung und den Abriss geben.

 

Herr Neick ist der Ansicht, dass ein Gutachter beauftragt werden sollte.

 

Herr Horn hinterfragt, ob hier evtl. über ein „grünes Gewerbegebiet“ nachgedacht werden sollte. Dies wird befürwortet.

 

Der Beschlussvorschlag soll dahingehend ergänzt werden, dass der Geltungsbereich um das Flurstück 208 der Flur 2 (Neubau Feuerwehrgerätehaus) erweitert wird.

 

Anschließend lässt Herr Neick über den Beschlussvorschlag nebst der vorgenannten Ergänzung abstimmen.

 

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Beschluss:

 

 

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 mit der Gebietsbezeichnung „Gewerbegebiet Kalkhorst“. Das Planungsziel besteht darin, bestehende Gewerbenutzungen städtebaulich zu ordnen und neue Gewerbeflächen zu erschließen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 4,0 ha liegt am westlichen Ortsrand von Kalkhorst. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage) und ist um das Flurstück 208 der Flur 2 (Neubau Feuerwehrgerätehaus) zu erweitern.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Die Bekanntmachung wurde veröffentlicht und das Planungsbüro informiert.

 

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Anlagen zur Vorlage