12.10.2021 - 6.1 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Michael Steigmann erklärt sich für befangen und übergibt die Sitzungsleitung an seinen Stellvertreter Herrn Mirko Klein.

Folgende Punkte wurden nach dem Vortrag von Herrn Mahnel zur Ergänzung der Abwägung diskutiert: Der Durchführungsvertrag wurde dem Bauausschuss nicht vorgelegt. Dieses ist ein grundsätzliches Thema und sollte mit klaren Festlegungen der Gemeinde entschieden werden, ob die Durchführungsverträge weiterhin nur der Gemeindevertretung vorgelegt werden oder auch bereits dem Bauausschuss. Um den Satzungsbeschluss in der Gemeindevertretung fassen zu können ist noch ein Abstimmungsgespräch mit dem StalU Schwerin und Küste durchzuführen. Es soll abgeklärt werden, wie weit die vorgeschlagene Abgrenzung zum NSG umsetzbar ist. Die Ausnahmegenehmigung aus den Gewässerschutzstreifen müssen ebenfalls noch vor dem Satzungsbeschluss vorliegen. Herr Danny Holtz stellt den Antrag die Beschlussvorlage zurückzustellen, bis der Durchführungsvertrag dem Bauausschuss vorgelegt wurde. Dies wird mit 2 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 4 Gegenstimmen abgelehnt.

Im Weiteren lässt Herr Klein über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

 

  1. Die Abwägung der aufgrund der erneuten Beteiligung der Behörden nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde wird unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes ergänzt. Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 "Tarres Resort", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften, sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung.

 

  1. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 in wird wie folgt begrenzt:

-          im Norden:  durch die Strandpromenade und das Flurstück 9/79 Flur 3                              der Gemarkung Tarnewitz, 

-          im Osten:  durch das Grundstück Tarnewitzer Huk Nr. 3a, 3b, 5a, 5b,                                            5c, 7a, 7b, 7c sowie dem davon nördlich vorhandenen Wald,

-          im Süden:  durch die Straßen "Ostseeallee" und "Tarnewitzer Huk"                                            (liegen innerhalb des Geltungsbereiches) sowie die                                                        Grundstücke der Albin-Köbis-Siedlung Nr. 7a bis 10b,

-          im Westen: durch die Grundstücke der Albin-Köbis-Siedlung Nr. 1a bis 6b.

 

  1. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen "Tarres Resort" ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ergänzend ins Internet eingestellt wird.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

4

Ablehnung:

1

Enthaltung:

2

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Michael Steigmann

 

Nach der Beratung und Abstimmung übernimmt Herr Steigmann wieder die Sitzungsleitung.

 

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Anlagen zur Vorlage